Am 7. April 1865 beschloss der Bürgermeister der Stadt Hattingen, eine Feuerwehr als Verein einzurichten. Jedoch blieben die erhofften Unterstützungen von Versicherungsgesellschaften und das Interesse der Bürger der Stadt aus, so dass eine Feuerwehr nicht gegründet wurde.
Am 7. August 1868 war in der Weygand`schen Scheune Feuer ausgebrochen, woraufhin der Alarm ausgelöst wurde. Die herbeigeeilten Bürger schafften es nicht, das Feuer unter Kontrolle zu bringen. Zur gleichen Zeit wurde erneut Feueralarm gegeben, als am Graben ein weiterer Brand entstand, der sich rasch auf vier Gebäude ausdehnte. Mit Hilfe herangeführter Spritzen aus den Benachbarten Ämtern, gelang es den Bürgern den Brand auf die Dachstühle zu begrenzen. Der Brand auf dem Weygnd`schen Gelände dehnte sich trotz zusätzlicher Verstärkung auswärtiger Mannschaften weiter aus.
Angesichts der großen Brandausbreitung auf die gesamte Stadt alarmierte Bürgermeister Schuhmacher die Turnerfeuerwehr von Bochum und Witten, die binnen kürzester Zeit ablöschen konnte.
Die Ereignisse des 7. August 1868 ließen die 1865 gescheiterten Bemühungen um die Gründung einer Feuerwehr innerhalb der Hattinger Bürger wieder auflegen und sieben Wochen später wurde die Freiwillige Feuerwehr Hattingen als privatrechtlicher Verein eingetragen. Die Notwendigkeit dieser Einrichtung zeigte sich dadurch, dass bei einer Einwohnerzahl von 5.500 nicht weniger als 160 Männer der Wehr beitraten.
Die Aufgabe der Wehr war es, als Stammmannschaft für die Bedienung der Spritzen, Rettung aus Feuergefahr und Handhabung der Ordnung auf dem Brandplatze zu sorgen. Die vorgeschriebene Pflicht aller Bürger zur Hilfeleistung beim Brandfall wurde nicht aufgehoben. In der Anfangsphase standen der Feuerwehr zunächst nur die städtischen Geräte zur Verfügung.
Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Hattingen war in Anlehnung an die in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts übliche Löschtaktik in drei Abteilungen gegliedert: Eine Lösch-, eine Rettungs- und eine Ordnungsabteilung. Im Frühjahr 1869 zählte die Wehr 194 Mitglieder. Einen schweren personellen Verlust musste die Wehr im Sommer des gleichen Jahres hinnehmen. Die Begeisterung für das Löschwesen ging Ende des 19. Jahrhunderts stark zurück; entsprechend sank die Zahl der Mitglieder auf weniger als 120. Mit dem Erlass einer Polizeiverordnung zum Feuerlöschwesen für die Provinz Westfalen am 25. November 1907 änderte sich auch in Hattingen die Organisation des abwehrenden Brandschutzes. Nach den Bestimmungen dieser Rechtsvorschrift hatten alle Gemeinden, in denen keine Berufsfeuerwehr aufgestellt war, ohne Rücksicht auf die Existenz einer schlag- und leistungsfähigen Freiwilligen Feuerwehr eine so genannte Brandwehr einzurichten. Die Bereitschaft der jährlichen zur Brandwehr herangezogenen Männer, ihren Pflichtdienst zu erfüllen, schien gering gewesen zu sein. Mit den verschiedensten Ausreden und Entschuldigungen suchten sie in einer großen Zahl bei der Stadtverwaltung um Befreiung von der Dienstpflicht nach, dass die Verwaltung schließlich nur bei Vorliegen einer durch ärztliches Gutachten bestätigten schweren Erkrankung die erstrebte Freistellung aussprach. Eine bedeutende Veränderung trat schon im Sommer 1871 ein. Man benannte die Wehr um. Die neue Bezeichnung lautete fortan Freiwillige Bürger-Feuerwehr. Als die sozialdemokratische Bewegung nach 1890 zunehmend an Einfluss gewann und im Jahre 1891 die Gründung eines Westfälischen Feuerwehr-Verbandes gegründet wurde, beschlossen die Delegierten die Traditionelle die gegenseitige Anrede der Kameraden von Genosse auf Kamerad einzuführen. Die Wehr übernahm diese Entscheidung auf der Generalversammlung vom 10. Januar 1892. Nach nur wenigen Jahren nach ihrer Gründung, bemühte sich die Wehr eigene Geräte zu beschaffen. Durch Spenden aus der Bevölkerung sowie zahlreicher Feuerwehrversicherungsgesellschaften ermöglichte der Feuerwehr bald die Beschaffung eigener Spritzen. Der weitere Ausbau des städtischen Wasserleitungssystems ermöglichte der
weiter >> |